In die Sekundarstufe I des Gymnasiums werden im Rahmen der Aufnahmekapazitäten der Schule auf Wunsch der Erziehungsberechtigten alle Kinder unabhängig von der Schulformempfehlung der Grundschule aufgenommen. Im Falle einer eingeschränkten oder fehlenden Gymnasialempfehlung erfolgt zuvor eine eingehende Beratung der Erziehungsberechtigten durch die aufnehmende Schule.
In der Erprobungsstufe bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit.
Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über, eine einmalige freiwillige Wiederholung einer der beiden Jahrgangsstufen ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten nach Entscheidung der Erprobungsstufenkonferenz jedoch möglich. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch des Gymnasiums. Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden muss, so wird den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich übermittelt und gleichzeitig ein Beratungstermin angeboten. Auf Antrag der Eltern ist auch ein früherer Wechsel möglich, wenn dies im Interesse des Kindes geboten erscheint. Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene Schulform. (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-I/Erprobungsstufe/index.html)
Unterrichtet werden die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Sekundarstufe I gemäß gültiger Stundentafel sowie auf der Grundlage der geltenden Kernlehrpläne. Alle im Schuljahr 2019/20 auf das Gymnasium wechselnde Schülerinnen und Schüler durchlaufen den neunjährigen (G9) gymnasialen Bildungsgang, für den, sobald die amtlichen Vorgaben vorliegen, die entsprechenden Stundentafeln und Kernlehrpläne entwickelt werden müssen.
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